In dieser Rubrik finden Sie Beiträge sowohl zu allgemeinen rechtlichen Themen als auch zu den neueren Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Durch Vordnung vom 07.05.2013 erfolgte für Berlin die Festlegung einer Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15%.
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Durch das am 01.05.13 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz kam es zu weiteren sehr weitreichenden Änderungen. Lesen Sie hier die wesentlichen Neuerungen zur Mieterhöhung nach Modernisierung.
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Die Mietrechtsnovelle bringt auch weitere wesentliche Neuerungen.
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