Fachgebiete

Die Kanzlei berät vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht sowie das allgemeine Zivilrecht und die damit zusammenhängenden steuer- und abgaberechtlichen Fragestellungen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Immobilienrechts sowie des Wohnungseigentums- und Mietrechts.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst vor allem das Recht der Handels- und Kapitalgesellschaften sowie das Recht besonderer Handelsgeschäfte (Kommissionsvertrag, Handelskauf etc.).

Bei der Auswahl einer Gesellschaftsform stehen im Wesentlichen haftungs- und steuerrechtliche Aspekte im Vordergrund; des Weiteren sollte auch der bei Gesellschaften unterschiedlich hohe Verwaltungsaufwand (insbesondere Buchführung- und Publikationspflichten) in die Abwägung mit einbezogen werden.

Wir beraten Sie gern auf diesem Gebiet und begleiten Sie nicht nur in der Gründungsphase, sondern auch bei der Verwaltung, Umwandlung oder Abwicklung von Gesellschaften.

Im Bereich der Handelsgeschäfte kommt der Ausgestaltung von Handelsverträgen, insbesondere durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, besondere Bedeutung zu.

 

 

Immobilienrecht

Wir beraten Sie gern beim Kauf oder Verkauf von Immobilieneigentum. Hierzu gehört käuferseitig die Durchführung einer sog. Due Diligence (d.h. einer Sorgfaltsprüfung) im Vorfeld des Kaufs.

Hierbei wird der Status quo der Mietverhältnisse des Verkäufers mit Mietern einerseits und die Verträge des Verkäufers mit Versorgern und Dienstleistern andererseits einer Prüfung unterzogen. Zwar gehen nur die Mietverhältnisse automatisch auf den Erwerber über, sehr häufig haben die Verkäufer jedoch das Interesse, auch die Dienstleistungs- und Versorgerverträge an den Käufer zu übergeben.

Hinsichtlich der technischen Sorgfaltsprüfung, der ebenfalls eine besondere Bedeutung zukommt, können wir gern Empfehlungen aussprechen.

Das Ergebnis der Sorgfaltsprüfung bestimmt maßgeblich, ob man sich zum Erwerb der Immobilie entscheidet.

Hiernach begleiten wir Sie gern bei den weiteren Verhandlungen mit dem Verkäufer und bei der Prüfung der Kaufvertragsunterlagen.


Besondere Bedeutung kommt in diesem Bereich auch dem Gesellschaftsrecht zu. Wenn die Immobilie bspw. von mehreren Personen erworben werden soll, wird regelmäßig eine Gesellschaft zu gründen sein (s. Gesellschaftsrecht).

Mietrecht

Die Kanzlei berät Sie sowohl in der vertraglichen Ausgestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen als auch in deren Abwicklung, das heißt bspw. in Bezug auf Miet- oder Kostenerhöhungen, bei der Durchsetzung von Duldungsansprüchen (Sanierung oder Modernisierung) sowie bei der Beendigung von Mietverhältnissen (Kündigung und Räumung). Dies schließt selbstverständlich die gerichtliche Vertretung mit ein.

Wohnungseigentumsrecht (WEG)

"Das Wohnungseigentumsrecht verbindet die Nachteile des Eigentums mit den Nachteilen der Miete."

Dieses Zitat veranschaulicht tatsächlich gut die Komplexität des Wohnungseigentumsrechts (WEG). Wenn Sie sich zum Kauf einer Eigentumswohnung entscheiden, werden Sie zumeist mit vielen und sehr umfangreichen Unterlagen versorgt (Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Hausordnung usw.). Kaufen Sie vom Bauträger, so kommen noch der Bauträgervertrag sowie die Bau- und Leistungsbeschreibung und vieles mehr hinzu.

Es ist von großer Wichtigkeit, diese Dokumente vor der Kaufentscheidung rechtlich prüfen zu lassen. Wir bieten Ihnen gern diese Möglichkeit.

Darüber hinaus begleitet die Kanzlei Sie gern in Fällen von Rechtsstreitigkeiten mit Wohnungs- oder Teileigentümern oder auch umgekehrt mit der Wohnungseigentumsgemeinschaft.

Profil

Gegründet im Jahr 2006 in Berlin berät die Kanzlei vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Über RA Gary Knapp

Im September 2005 erhielt ich meine Zulassung als Rechtsanwalt. Nach etwa einjähriger Tätigkeit bei der Kanzlei Meves Klein Rappen - Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer in Düsseldorf, gründete ich die Kanzlei Knapp im August 2006 in Berlin mit den Schwerpunkten im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Immobilien- und Mietrecht.

Rechtswissenschaften studierte ich zunächst an der Freien Universität Berlin, verbrachte ein Erasmus-Studienjahr an der Freien Universität Brüssel, um mein Studium hiernach an der Humboldt Universität zu Berlin mit dem Schwerpunkt Europa- und Völkerrecht zu beenden.

Mein Referendariat absolvierte ich am Kammergericht Berlin und schloss dieses mit dem 2. Staatsexamen mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht im Jahre 2005 ab.

Fredmsprachen: Englisch (verhandlungssicher), Französisch (konversationssicher).

Wenn Sie mehr über meinen Werdegang sowie Publikationen und Lehrtätigkeiten wissen möchten, so informieren Sie sich auf LinkedIn: